Steuerliche Fragen zum Treppenlift

Der Treppenlift wurde früher als medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne gesehen. Dementsprechend konnte man auch den Einbau und die Anschaffung eines solchen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung definieren. Heutzutage werden selbst gebrauchte Treppenlifte als Hilfsmittel gesehen, welche die Lebensqualität um ein Vielfaches steigern sollen. Entsprechend hat sich die Definition der Treppenlifter ebenfalls verlagert: So gilt ein gebrauchter Treppenlift heute als Hilfsmittel im weiteren Sinn und bedarf in Folge dessen einer offiziellen Bescheinigung, die das Muss eines solchen bestätigt. Will man den Treppenlift folglich von der Steuer absetzen, benötigt man vor der Anschaffung und dem Einbau ein amtsärztliches Attest. Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei uns.