Haben Sie rechtliche Fragen zum Treppenlift?
Mit dem §554a BGB ist eigentlich die rechtliche Grundlage für den Einbau der Treppenlifte geregelt. Gerade Mieter, die auf eine behindertengerechte Nutzung ihrer Wohnung angewiesen sind, müssen sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Jedoch müssen alle Eigentümer zustimmen um das Bauwerke verändern
zu dürfen. Gerade bei Denkmal-Geschützten Gebäuden wird dies jedoch zu einem Problem. Somit gibt es sowohl Gerichtfälle in welchen zu Gunsten der Mieter entschieden wurde, als auch Fälle, in jenen das Gericht den Einbau untersagt hat. Hat man sich als Mieter für einen Treppenlift entschieden, muss
man sich in den meisten Fällen zwangsläufig mit einem Anwalt und einem Gerichtsbeschluss befassen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei uns.